Ju - Jutsu Club Tanaka Rieden

Sport und Selbstverteidigung für jedermann

Geschäftsordnung

Veröffentlicht am 2018-03-05 von Michael Schmidt

Geschäftsordnung

  1. Zweck der Geschäftsordnung
    Die Geschäftsordnung regelt die Funktion und Zuständigkeit der einzelnen Vereinsmitglieder und die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes .

  2. DieAufgabenstellung
    Die Aufgabe und Funktion des Vereins ist durch die Satzung bei der Mitgliederversammlung beschlossen und geregelt.

  3. Aufgabenverteilung

3.1 Vorsitzender
Vertritt den Verein nach innen und nach außen
beruft Vorstandssitzungen ein
hält Verbindung zu übergeordneten Verbänden und Vereinen mit gleichen Interessen
Gibt Neuerungen bekannt
Bildung von Festausschüssen wenn erforderlich
erledigt mit Hilfe des Schriftführers den erforderlichen Schriftverkehr überwacht die Funktion und Arbeiten bei Veranstaltungen

3.2 Stellvertretender Vorsitzender
Übernimmt die Aufgaben des Vorsitzenden bei Abwesenheit

3.3 Kassierer
verwaltet die Finanzen des Vereins
zieht die Beiträge nach dem Rechnungsjahr ein
erstattet dem Vorstand Bericht , über außenstehende Beiträge führt das Kassenbuch
überweist anfallende Rechnungen

3.4 Schriftführer
führt von jeder Mitgliederversammlung oder Vorstandssitzung ein Protokoll
führt Mitgliederliste mit allen benötigten Daten
schreibt Einladungen und Mitteilungen
arbeitet mit dem Vorsitzenden zusammen ( Anschreibungen )

3.5 Jugendwart
leitet die Jugendarbeit

beaufsichtigt und übernimmt Organisationen für die Jugend vertretet die Interessen der Jugend gegenüber dem Vorstand er wird von der Jugend Gewählt

3.6 Pressewart
vertritt den Verein in Presseangelegenheiten
setzt Schriftzüge in verschiedene Zeitungen
Informiert den Vorstand über aktuelle Nachrichten über das Themenbereich Ju-Jutsu

3.7 Kassenprüfer
Prüft die Richtigkeit und Führung des Kassenbuches

3.8 Wahlleiter
Wird bei einer Mitgliederversammlung ( Jahreshauptversammlung ) gewählt , und übernimmt die Wahlleitung und prüft die Richtigkeit

4. Beiträge und Spesen des Vereins

4.1 Beiträge
die Beiträge richten sich nach der Satzung die von der Mitgliederversammlung ( Außerordentliche Mitgliederversammlung ) angenommen wurde
Änderungen sind nur durch eine Mitgliederversammlung möglich Jahressichtmarke ergibt nach der Vorgabe des Rheinlands
Den Ju-Jutsu Pass muss das Aktive Mitglied selber Zahlen . Die Höhe des Betrages liegt am Ju-Jutsu Verband Rheinland – Pfalz

4.2 Spesen
Verlängerungen von Trainerlizenzen , oder Prüfungen von Trainerlitzenseen werden vom Verein übernommen , wenn die Finanzielle Lage es erlaubt . Der Vorstand kann darüber entscheiden . Die Anfahrt zu den Lehrgängen wird mit 0,11 EUR* pro Kilometer Berechnet. ( Pro Fahrzeugführer )
Die Trainer erhalten Pro Trainingsstunde 6 EUR*
Jedes Mietglied , hat einen Lehrgang frei von Kosten ( Gebühren ) Essen sowie Trinken wird nicht vom Verein Übernommen
Der Antragsteller für Spesen muss dem Kassierer die nötigen Quittungen vorlegen.

5. Rechte und Pflichten der Mitglieder

Die Zahlung von Beiträgen sind nach dem Geschäftsjahr zu errichten. Das Geschäftsjahr endet am 01.03. Von den Mitgliedern die eine Einzugsermächtigung unterschrieben haben, wird der Beitrag von dem Kassierer eingezogen. Die Mitglieder die nicht eine Einzugsermächtigung unterschrieben haben sind verpflichtet den Beitrag in diesem Monat zu zahlen. Kommen die Mitglieder nicht mit der Zahlung nach, wird er von dem Kassierer angemahnt.

Der Vorstand darf außer dem Kassierer kein Bargeld oder eine Zahlung entgegennehmen.
Interessenvertretung des Vereins in allen Lagen
Unterlassung von schädlichen Äußerungen gegenüber Außenstehenden

Aufrechterhaltung des Vereins 6. Rechte

Teilnahme an Veranstaltungen des Vereins Gestaltung und Kreativität
Teilnahme an Trainingstunden
Teilnahme an Lehrgängen

Teilnahme an Versammlungen ( Öffentlich )
Endscheidung über Art der Mitgliedschaft / a) Aktive Mitglieder / b) Inaktive Mitglieder ( Unterstützendes Mitglied )

Aktives Mitglied
Teilnahme an Trainingsstunden
Teilnahme an Lehrgängen , sofern ein Pass vorhanden ist Mitwirken bei Veranstaltungen
den Verein bei Arbeiten zu Unterstützen

Inaktives Mitglied ( Unterstützendes Mitglied )

darf nicht am Tranig oder Lehrgängen Teilnehmen
muss keine Arbeiten bei Veranstaltungen verrichten
hat keine Anrechte auf eine Wahl in den Vorstand
darf aber seine Stimme bei einer Neuwahl des Vorstandes abgeben

 

Mitgliedsbeiträge

Die Beiträge wurden bei einer Mitgliederversammlung festgelegt.15.04.2005

Aufnahmegebür einmalig: 38€
Jahresbeitrag für Erwachsene ab dem 21. Lebensjahr: 65€
Jahresbeitrag für Jugendliche , unter dem 21. Lebensjahr: 40€
Jahresbeitrag für Inaktive Mitglieder: 15€
Jahresbeitrag Jahressichtmarke: 15€

Neu eingegangene Anträge werden immer im angebrochenen Quartal Abgerechnet. Ab dem drittem Mitglied einer Familie ist die Aufnahmegebühr frei. Das vierte Mitglied einer Familie, ist von jeglichen Gebühren, außer Jahressichtsmarken, befreit.

Die Jahressichtmarke wird jedes Jahr zu dem Jahresbeitrag hinzugezählt gezählt . Der Betrag der Sichtmarke hängt vom Ju-Jutsu Verband Rheinland-Pfalz ab und gilt nur für aktive Miglieder.